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   BVerwG, 20.08.1969 - VI B 54.68   

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https://dejure.org/1969,2136
BVerwG, 20.08.1969 - VI B 54.68 (https://dejure.org/1969,2136)
BVerwG, Entscheidung vom 20.08.1969 - VI B 54.68 (https://dejure.org/1969,2136)
BVerwG, Entscheidung vom 20. August 1969 - VI B 54.68 (https://dejure.org/1969,2136)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Versorgungsansprüche eines Beamten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1969 - VI B 54.68
    Sie wäre nur zu bejahen, wenn zu erwarten wäre, daß die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen könnte, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (BVerwGE 13, 90 [91]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 27.03.1969 - II C 16.65

    Anspruch auf Versorgung auf Grund des Bundesgesetzes zur Regelung der

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1969 - VI B 54.68
    Im Urteil vom 27. März 1969 - BVerwG II C 16.65 - ist im Anschluß an die Urteile vom 14. Oktober 1965 - BVerwG II C 54.63 -, vom 23. Februar 1967 - BVerwG II C 45.65 - und vom 28. September 1967 - BVerwG II C 120.67 - ausgeführt, daß nicht die völlige rechtliche Identität des Dienstverhältnisses im Herkunftsland mit einem Beamtenverhältnis deutschrechtlicher Gestaltung gefordert werden kann, sondern die bloße Vergleichbarkeit des früheren Dienstverhältnisses mit einem deutschen Beamtenverhältnis genügt, d.h., daß das fremdländische Dienstverhältnis nicht allen wesentlichen formellen und materiellen Merkmalen des deutschrechtlichen Beamtenbegriffs entsprechen muß, sondern dessen durch die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) gekennzeichneten Wesenszüge lediglich überwiegend aufzuweisen braucht.
  • BVerwG, 23.02.1967 - II C 45.65

    Unterbringungsschein mit Bezeichnung als Beamter auf Lebenszeit - Zum Vergleich

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1969 - VI B 54.68
    Im Urteil vom 27. März 1969 - BVerwG II C 16.65 - ist im Anschluß an die Urteile vom 14. Oktober 1965 - BVerwG II C 54.63 -, vom 23. Februar 1967 - BVerwG II C 45.65 - und vom 28. September 1967 - BVerwG II C 120.67 - ausgeführt, daß nicht die völlige rechtliche Identität des Dienstverhältnisses im Herkunftsland mit einem Beamtenverhältnis deutschrechtlicher Gestaltung gefordert werden kann, sondern die bloße Vergleichbarkeit des früheren Dienstverhältnisses mit einem deutschen Beamtenverhältnis genügt, d.h., daß das fremdländische Dienstverhältnis nicht allen wesentlichen formellen und materiellen Merkmalen des deutschrechtlichen Beamtenbegriffs entsprechen muß, sondern dessen durch die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) gekennzeichneten Wesenszüge lediglich überwiegend aufzuweisen braucht.
  • BVerwG, 14.10.1965 - II C 54.63
    Auszug aus BVerwG, 20.08.1969 - VI B 54.68
    Im Urteil vom 27. März 1969 - BVerwG II C 16.65 - ist im Anschluß an die Urteile vom 14. Oktober 1965 - BVerwG II C 54.63 -, vom 23. Februar 1967 - BVerwG II C 45.65 - und vom 28. September 1967 - BVerwG II C 120.67 - ausgeführt, daß nicht die völlige rechtliche Identität des Dienstverhältnisses im Herkunftsland mit einem Beamtenverhältnis deutschrechtlicher Gestaltung gefordert werden kann, sondern die bloße Vergleichbarkeit des früheren Dienstverhältnisses mit einem deutschen Beamtenverhältnis genügt, d.h., daß das fremdländische Dienstverhältnis nicht allen wesentlichen formellen und materiellen Merkmalen des deutschrechtlichen Beamtenbegriffs entsprechen muß, sondern dessen durch die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) gekennzeichneten Wesenszüge lediglich überwiegend aufzuweisen braucht.
  • BVerwG, 28.09.1967 - II C 120.67

    Voraussetzungen der Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges - Versorgung eines

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1969 - VI B 54.68
    Im Urteil vom 27. März 1969 - BVerwG II C 16.65 - ist im Anschluß an die Urteile vom 14. Oktober 1965 - BVerwG II C 54.63 -, vom 23. Februar 1967 - BVerwG II C 45.65 - und vom 28. September 1967 - BVerwG II C 120.67 - ausgeführt, daß nicht die völlige rechtliche Identität des Dienstverhältnisses im Herkunftsland mit einem Beamtenverhältnis deutschrechtlicher Gestaltung gefordert werden kann, sondern die bloße Vergleichbarkeit des früheren Dienstverhältnisses mit einem deutschen Beamtenverhältnis genügt, d.h., daß das fremdländische Dienstverhältnis nicht allen wesentlichen formellen und materiellen Merkmalen des deutschrechtlichen Beamtenbegriffs entsprechen muß, sondern dessen durch die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) gekennzeichneten Wesenszüge lediglich überwiegend aufzuweisen braucht.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.1960 - 2 A 87/58
    Auszug aus BVerwG, 20.08.1969 - VI B 54.68
    Soweit das Berufungsurteil von dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 8. November 1960 - 2 A 87/58 - (ZBR 1961, 22) abweichen sollte, wie die Beschwerde ferner vorträgt, rechtfertigt eine solche Abweichung die Zulassung der Revision gemäß § 127 Nr. 1 BRRG (F. 1965) nicht.
  • BVerwG, 03.03.1975 - VI C 19.72

    Antrag auf Hinterbliebenenversorgung - Nachweis einer Versorgung nach

    Zu den für die Vergleichbarkeit des früheren fremdländischen Dienstverhältnisses mit einem deutschen Beamtenverhältnis mindestens zu fordernden Wesensmerkmalen rechnet danach die grundsätzlich lebenslängliche, unfreiwillig nur im Dienststrafwege beendbare Anstellung des Bediensteten, die Gewährung eines amtsgemäßen Unterhalts einschließlich einer Anwartschaft auf Versorgung im Alter und bei Dienstunfähigkeit sowie die Regelung dieser Merkmale im Rahmen eines Sonderrechts; denn zumindest durch diese Wesensmerkmale unterscheidet sich der Rechtsstand des deutschen Beamten von der Rechtsstellung der Angestellten und Arbeiter des deutschen öffentlichen Dienstes (so Urteile vom 27. März 1969 - BVerwG II C 16.65 - und vom 2. Dezember 1969 - BVerwG VI C 28.69 - sowie Beschluß vom 20. August 1969 - BVerwG VI B 54.68 -).
  • BVerwG, 02.12.1969 - VI C 28.69

    Voraussetzungen für die Gleichsetzung des Rechtsstands einer Volksdeutschen

    - Hieran haben beide Beamtensenate des Bundesverwaltungsgerichts in der Folgezeit festgehalten (Beschluß des erkennenden Senats vom 20. August 1969 - BVerwG VI B 54.68 - und Urteil des II. Senats vom 27. März 1969 - BVerwG II C 16.65 -).
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